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Abtreibung, oder: Der weibliche Körper als umkämpftes Terrain – Vortrag von Mara Moneyrain

Dieser Vortrag wurde von Mara Moneyrain im Rahmen der Feministischen Thementage des AStA Landau gehalten.

Hört doch mal rein, es loht sich!

Eine Abtreibung, auch Schwangerschaftsabbruch genannt, ist eine intentional herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Seit je her sind Abtreibungen bitter umkämpft. Zeitweise fast komplett von der politischen Bildfläche verschwunden, gewann das Thema Abtreibung in den letzten Jahren wieder deutlich an Aufmerksamkeit. Dies zeigen die jüngsten Ereignisse in den USA, die immer restriktiveren Gesetze in Polen, aber auch die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches in Argentinien.

Was viele nicht wissen: auch in Deutschland sind Abtreibungen illegal und werden nach §218ff des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Aus feministischer Perspektive stellt Abtreibung ein unerlässliches, fundamentales Recht einer jeden Frau, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, dar. Die sogenannte Lebensschutzbewegung (auch Pro-Life-Bewegung) versucht hingegen die leibliche Selbstbestimmung von Frauen als Mord am ‚ungeborenen Leben‘ darzustellen und diffamiert Frauen die eine Schwangerschaft abrechen als ‚Mörderinnen‘. Bei der Lebensschutzbewegung handelt es sich nicht um eine Ansammlung einzelner hoffnungslos verwirrte Individuen, sondern um ein breites gesellschaftliches Spektrum, das vom bürgerlich-konservativen Milieu der FAZ-Leser bis zur offen faschistischen Rechten reicht. Die Kriminalisierung von Abtreibungen – einer Praxis die ohnehin zu jeder Zeit und überall stattfindet – stellt letztlich immer den Versuch dar, die Kontrolle über den weiblichen Körper zu erlangen und Frauen ihren Subjektstatus abzusprechen.

Zur Autorin:

Mara Moneyrain ist Autorin und im Feministischen Bündnis Heidelberg organisiert. Von der Notwendigkeit einer neuen militanten, feministischen Bewegung überzeugt, verbringt sie ihre Tage ansonsten als Leistungssportlerin und Lehrerin.

Kundgebung zum Safe Abortion Day

Am 28. September ist Safe-Abortion-Day!

In diesem Jahr wurde mit der Streichung des § 219a aus dem Strafgesetzbuch ein wichtiger Meilenstein für die Frauenbewegung erkämpft. Der Paragraf verbot faktisch die Information über Schwangerschaftsabbrüche durch ÄrztInnen – seine Abschaffung war lange überfällig. Und für uns ist klar: Das reicht noch lange nicht!

Noch immer ist Abtreiben nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche gestattet, noch immer müssen sich ungewollt Schwangere einer Zwangsberatung unterziehen, noch immer bedeuten Abtreibungen einen massiven Zeit- und insbesondere Kostenaufwand (350-600€) für die ungewollt schwangere Frau – denn die Abtreibung muss im Regelfall aus eigener Tasche bezahlt werden, ÄrztInnen, die den Eingriff durchführen, sind rar und meist weit entfernt, eine Freistellung von der Arbeit gibt es für den Tag des Eingriffs nicht. In vielen Fällen muss der umständlich gemachte Abbruch aufgrund gesellschaftlicher Stigmata heimlich stattfinden.

Uns Frauen wird es noch immer mutwillig erschwert bis verunmöglicht, Abtreibungen vornehmen zu lassen: Deutschland ist noch weit davon entfernt, Schwangerschaftsabbrüche als selbstverständlichen Ausdruck der weiblichen körperlichen und sexuellen Selbstbestimmung zu begreifen. Im Gegenteil zeichnet sich ein starker Rückgang der praktizierenden ÄrztInnen ab, denn Schwangerschaftsabbrüche werden nicht im Medizinstudium gelehrt – der Eingriff wird nur „freiwillig“ erlernt und durchgeführt. Obendrein sind diese ÄrztInnen stetigem Terror durch AbtreibungsgegnerInnen ausgesetzt und wurden bis vor Kurzem über den § 219a StGB vom patriarchalen Staat mit Geldstrafen bedroht. Für die Verbesserung der Situation tut die Regierung rein gar nichts.

Schwangerschaftsabbrüche gelten im Strafgesetzbuch als „Straftaten gegen das Leben“, bedeuten einen massiven Kostenaufwand und dürfen nur unter den strengen, willkürlichen Regeln des patriarchalen Staates durchgeführt werden. Von einer selbstbestimmten, freien Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft kann keine Rede sein.

Wir fordern daher: Die völlige Streichung der Abtreibungsparagraphen (§§ 218-219b) aus dem Strafgesetzbuch und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen! Bedingungslose Übernahme der Kosten für den Eingriff durch den Staat! Schwangerschaftsabbrüche als Teil des Medizinstudiums und eine flächendeckende Sicherstellung von Abtreibungsangeboten!

Kommt am 28. September mit uns auf die Straße, um unseren Forderungen Gehör zu verschaffen! Wir sehen uns um 16:30 Uhr auf dem Marktplatz!

Macht auch ihr mit am Bundesweiten Aktionstag!!

Rede zum Safe Abortion Day

Wie jedes Jahr müssen wir auch heute wieder hier stehen und für unserer Recht auf freie
Abtreibung kämpfen. Häufig vergessen wir jedoch in unserem feministischen Kampf, dass die
Grundlage für diese Abtreibungsregelung gesellschaftlich und dadurch kapitalistisch bedingt ist.
Die Unterdrückung der Frau ist ein fundamentaler Bestandteil kapitalistischer Produktionsweise
und uns muss klar werden, dass wir die so oft geforderte Selbstbestimmung nicht in diesem
System erlangen werden. Wir müssen endlich anfangen den Feminismus materialistisch zu
denken! Doch was heißt das Konkret? Kurt Tucholsky schrieb 1931 den Text: „Die Leibesfrucht
spricht“.
„Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter.
Ich soll wachsen und gedeihen; ich soll neun Monate schlummern; ich soll es mir gut sein lassen –
sie wünschen mir alles Gute. Sie behüten mich. Sie wachen über mich. Gnade Gott, wenn meine
Eltern mir etwas antun; dann sind sie alle da. Wer mich anrührt, wird bestraft: meine Mutter fliegt
ins Gefängnis, mein Vater hintennach; der Arzt, der es getan hat, muß aufhören, Arzt zu sein; die
Hebamme, die geholfen hat, wird eingesperrt – ich bin eine kostbare Sache.
Für mich sorgen sie alle: Kirche, Staat, Ärzte und Richter.
Neun Monate lang.
Wenn aber diese neun Monate vorbei sind, dann muß ich sehn, wie ich weiterkomme.
Die Tuberkulose? Kein Arzt hilft mir. Nichts zu essen? keine Milch? – kein Staat hilft mir. Qual und
Seelennot? Die Kirche tröstet mich, aber davon werde ich nicht satt. Und ich habe nichts zu
brechen und zu beißen, und stehle ich: gleich ist ein Richter da und setzt mich fest.
Fünfzig Lebensjahre wird sich niemand um mich kümmern, niemand. Da muß ich mir selbst
helfen.
Neun Monate lang bringen sie sich um, wenn mich einer umbringen will.
Sagt selbst:
Ist das nicht eine merkwürdige Fürsorge –?“
Natürlich müssen heute die wenigsten Frauen nach einer Abtreibung ins Gefängnis, noch muss
ein unerwünschtes Kind im Regelfall verhungern.
Dennoch zeigt sich die Aktualität des Textes auch heute noch. Abtreibungsgegner sprechen
immer noch von der „Menschenwürde“ des ungeborenen Lebens, unterschlagen jedoch die
Würde des geboren Lebens , die Würde der Frau. Und sie stehen damit nicht alleine da, es ist im
Kapitalismus gesellschaftlicher Konsens, dass die Menschlichkeit der Frau negiert werden muss.
Wo ist die Würde der Frau, wenn die Gesellschaft ihr vorschreiben kann, dass sie Mutter sein
muss. Wo ist die Würde der Frau, wenn ihr nackter und entstellter Körper auf einem Sticker mit
der Aufschrift zwischen ihren Beinen „Männerparkplatz: Steile berge feuchte Täler“ prangt; Wo ist
die Würde der Frau, wenn sie keine zwei Meter alleine durch die Straßen laufen kann, ohne ein Teil
einer widerlichen Fantasie von Männern zu werden.
Die Ausbeutung der Frau stellt einen Grundpfeiler des Kapitalismus dar, ob durch Care-Arbeit
oder Gebärmaschine missbraucht, der weibliche Körper wird in jeder Lebenslage für die
Mehrwertproduktion nutzbar gemacht. Die Mehrwertproduktion, also das durch die Ausbeutung
aller Arbeiter geschaffene Mehrgeld ist zentraler Bestandteil des Kapitalismus.
Im gesellschaftlichen Diskurs ist die Frau per Natur aus das schwächere Geschlecht.
Es wird behauptet sie könne während ihrer Periode nicht klar denken, sei hysterisch und zu
emotional; und damit unfähig einer Verantwortung.
Nicht nur ist sie unfähig Verantwortung über ihr ungeborenes Kind zu haben, nein ihr wird
zusätzlich die Verantwortung über ihren eigenen Körper abgesprochen.
Diese Form der Unterdrückung ist in vielerlei Weisen durch das System des Kapitalismus bedingt.
Zum Ersten ist es Im Kapitalismus von Nöten, ein rationales, allseitsbereites Subjekt zu sein um
arbeitsfähig zu bleiben. Also müssen Eigenschaften, die den arbeitenden Menschen davon
abhalten in diesem System zu funktionieren abgespalten werden. Diese Eigenschaften, wie
Emotionalität und Verletzlichkeit können nicht einfach weggeschoben werden und damit
verschwinden, sie müssen auf etwas anderes übertragen werden, auf ein zweites Subjekt. Die
Frau.
Die erste und häufig einzige Erfahrung die Männer mit Eigenschaften, wie Fürsorge und
Zärtlichkeit machen, ist in der Beziehung zu ihrer Mutter. Dieses Bild der Mütterlichkeit überträgtder Mann auf Frauen im Allgemeinen. Der Kapitalismus macht sich dies zu nutzen, eben weil er
den benötigten Mehrwert nur durch die Ausbeutung von Arbeitern und Arbeiterinnen erzielen
kann.
Die Frau wird zur Produktionsstätte der benötigten Arbeiter der Kapitalakkumulation, denn ohne
sie funktioniert das System nicht.
Aber auch der Wirtschaftsbereich der Care-Arbeit stützt sich auf die Stereotype der weiblichen
Fürsorglichkeit. Care-Arbeiten benötigen eine Beziehung zwischen zwei Subjekten, anders als im
normalen Arbeitsprozess, in dem es eine Beziehung zwischen Subjekt und Objekt gibt.
Die Profitgewinnung in dem Arbeitsbereich der Care-Arbeit stößt jedoch auf Grenzen. Es ist
schwer möglich die zeitliche Effizienz zu steigern, wie z.b. durch Maschinen oder eine Teilung der
Arbeitsschritte.
Möchte eine 3. Instanz dennoch Profit in diesem Bereich erwirtschaften, kann dies nur durch eine
größere Ausbeutung der Arbeitskraft funktionieren.
Wir können uns in unserem Kampf gegen diese Ausbeutung und Unterdrückung nicht auf den
Staat verlassen, denn er ist Teil des Problems und profitiert von unserer Unterdrückung. Staat und
Kapital stehen in einer gegenseitigen Abhängigkeit voneinander.
Der Staat braucht das Kapital eines Landes um sich in der der Weltmarktkonkurrenz gegen
andere Nationen behaupten zu können. Das Kapital braucht den Staat um Gesetze zu erlassen,
die sein Fortbestand sichern und diese mit exekutiver Gewalt durchzusetzen, so zum Beispiel die
Abtreibungsgesetze. Man bezeichnet diese Abhängigkeit indem man den Staat analytisch als den
Ideellen Gesamtkapitalisten fasst. Der Staat garantiert nicht das überleben einzelner
Unternehmen, sondern das Überleben der gesamten kapitalistischen Ordnung.
In der breiten Gesellschaft heißt es oft, dass wir die Gleichstellung von Frau und Mann schon
längst erreicht haben. Solange Frauen jedoch zu jeder Tageszeit Angst vor sexuellen Übergriffen
haben müssen, solange in Deutschland alle 3min eine Frau vergewaltigt wird, solange Frauen im
Durchschnitt weniger Gehalt bekommen und solange der Körper der Frau als Mutter, Prostituierte,
Arbeiterin oder Masturbationsgegenstand ausgebeutet und missbraucht wird ist die Rede von
einer scheinbar erreichten Gleichstellung nur ein weiterer Unterdrückungsmechanismus um
unseren feministischen Kampf einzudämmen.
Eben weil die Wirtschaftsweisen einer Gesellschaft aufs Engste mit den Lebensweisen der
Menschen verknüpft sind, müssen wir anfangen den feministischen Kampf auch als einen
antikapitalistischen zu verstehen. Wenn wir also von unserem Recht auf Abtreibung sprechen,
dann müssen wir mit der einfältigen Sichtweise des Feminismus brechen, die uns erzählen will,
dass wir in diesem System unsere Befreiung erkämpfen können; Unsere Befreiung fängt genau
dann an wenn dieses System endet.
Organisiert euch, lernt wieder schwesterlich miteinander zu streiten, dass wir es endlich schaffen
dieses System der Ausbeutung und Unterdrückung aus den Angeln zu heben! Für den
Kommunismus und für eine tatsächliche Selbstbestimmung der Frau!

Abtreibung, oder: Der weibliche Körper als umkämpftes Terrain

Am Freitag den 09.09.22 um 15,30Uhr hält Mara Moneyrain vom Feministischen Bündnis Heidelberg im Kontext der feministischen Thementage der Uni Landau, den Vortrag „Abtreibung, oder: Der weibliche Körper als umkämpftes Terrain“.

Eine Abtreibung, auch Schwangerschaftsabbruch genannt, ist eine intentional herbeigeführte vorzeitige Beendigung einer Schwangerschaft. Seit je her sind Abtreibungen bitter umkämpft. Zeitweise fast komplett von der politischen Bildfläche verschwunden, gewann das Thema Abtreibung in den letzten Jahren wieder deutlich an Aufmerksamkeit. Dies zeigen die jüngsten Ereignisse in den
USA, die immer restriktiveren Gesetze in Polen, aber auch die Legalisierung des
Schwangerschaftsabbruches in Argentinien. Was viele nicht wissen: auch in Deutschland sind Abtreibungen illegal und werden nach §218ff des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Aus feministischer Perspektive stellt Abtreibung ein unerlässliches, fundamentales Recht einer jeden
Frau, über ihren eigenen Körper zu bestimmen, dar.

Die Gegnerschaft, welche sich in Gruppen wie z.B. der sogenannten Lebensschutzbewegung (auch Pro-Life-Bewegung) organisiert, versucht hingegen die leibliche Selbstbestimmung von Frauen als Mord am ‚ungeborenen Leben‘ darzustellen und diffamiert Frauen, die eine Schwangerschaft abbrechen, als
‚Mörderinnen‘. Bei der Lebensschutzbewegung handelt es sich nicht um eine Ansammlung einzelner, hoffnungslos verwirrter Individuen, sondern um ein breites gesellschaftliches Spektrum, das vom bürgerlich-konservativen Milieu der FAZ-Leser bis zur offen faschistischen Rechten reicht. Die Kriminalisierung von Abtreibungen – einer Praxis die ohnehin zu jeder Zeit und überall stattfindet –
stellt letztlich immer den Versuch dar, die Kontrolle über den weiblichen Körper zu erlangen und Frauen ihren Subjektstatus abzusprechen.

Zur Autorin:
Mara Moneyrain ist Autorin und im Feministischen Bündnis Heidelberg organisiert. Von der Notwendigkeit einer neuen militanten, feministischen Bewegung überzeugt, verbringt sie ihre Tage ansonsten als Leistungssportlerin und Lehrerin.

Kundgebung

Abtreibungsrechte verteidigen! Solidarität mit Frauen in den USA und international!

Bereits 2021 hat uns das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in Polen erschüttert. Nun steht auch in den USA die Aufhebung der Gerichtsentscheidung Roe v. Wade, die Schwangerschaftsabbrüche als fundamentales Recht der Frau festlegt, zur Debatte und wird vom konservativen Supreme Court voraussichtlich durchgesetzt. Diese Entwicklungen zeigen uns mit großer Härte auf, dass Abtreibungsrechte, unsere Rechte auf reproduktive Selbstbestimmung, sowohl erkämpft als auch kontinuierlich gegen den patriarchalen Staat verteidigt werden müssen. Ideologisch verblendete AbtreibungsgegnerInnen, fundamentalistische ChristInnen und Rechtsradikale organisieren sich international unter dem Deckmantel des selbsterklärten „Lebensschutzes“ – bei dem es nicht um den Schutz des bestehenden Lebens der Frau, sondern des imaginierten Lebens eines Embryos geht –, um den Abbau der Rechte von uns Frauen zu erstreiten. Der kapitalistische, patriarchale Staat, der ein Interesse an erzwungenem Bevölkerungszuwachs, Sozialabbau und der Kontrolle weiblicher Körper hat, ist mehr als bereit, ihren Forderungen bei nächster Gelegenheit nachzukommen. Im feministischen Kampf dürfen wir uns daher nicht in Sicherheit wähnen, sobald das Abtreibungsrecht ganz oder teilweise erkämpft wurde, sondern müssen uns beständig gegen den drohenden Abbau dieser Freiheit zur Wehr setzen, bis eine uneingeschränkte gesellschaftliche Akzeptanz unserer reproduktiven Selbstbestimmung erreicht ist. Im fortlaufenden Kampf für ein freies, selbstbestimmtes Leben als Frauen stehen wir Seite an Seite mit unseren Schwestern in aller Welt. Wir solidarisieren uns mit Frauen in den USA, in Polen und international!

Am 21.05. gehen wir auf die Straße!

Kundgebung zum Prozess gegen Abtreibungsgegner

Das IFW (Institut für Weltanschauung) hat den Abtreibungsgegner und Holocaustrelativierer Klaus Günter Annen angezeigt.

Mehrere Male wurde er bereits wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu Geldstrafen, einmal auch zu einer Freiheitsstrafe, verurteilt. Dies hat den Frauenhasser und Verharmloser der Shoa jedoch bisher nicht aufgehalten.

Das IFW bezichtigt Annen:

1. des Verdachts der Beleidigung nach § 185 StGB durch Bezeichnung Frau Kristina Hänels als (unter anderem) Auftrags- und Massen-Mörderin,

sowie

2. des Verdachts der Volksverhetzung in der Alternative des Verharmlosens nach § 130 III Fall 3 StGB in Tateinheit mit Beleidigung nach § 185 StGB durch das Gleichsetzen der medizinischen Tätigkeit Frau Hänels (und weltweit vorgenommener Abtreibungen) mit dem nationalsozialistischen Völkermord

Klaus Günter Annen ist seit Jahren als Abtreibungsgegner aktiv. Er organisiert sich in breiten religiösen, konservativen und rechtsoffenen Bündnissen gegen die Selbstbestimmung von uns Frauen. Manche Bündnisse haben mittlerweile eine besorgniserregende Größe erreicht. Ihre Aktionen führen dazu, dass immer weniger ÄrtzInnen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen können, weil sie diffamiert, angegriffen und von selbsternannten „Lebensschützern“ wie Klaus Günter Annen oder Yannik Hendricks alias Markus Krause angezeigt werden.

Abtreibungsgegner wie Klaus Günter Annen haben es sich regelrecht zum Hobby gemacht ÄrztInnen, die angeben Abbrüche vorzunehmen, anzuzeigen und mit nationalsozialistischen Tätern gleichzusetzen. Als Begründer des Vereins „Initiative Nie wieder“, schafft er Strukturen um ÄrztInnen, die Abbrüche vornehmen, in großen Stil zu terrorisieren. Auf seinen Websiten „Babykaust“ oder „Abtreiber“ vergleicht Annen in seiner verqueren und frauenfeindlichen Weltsicht „Damals: Holocaust – heute: Babykaust“ praktizierende ÄrztInnen mit Nazis. Er unterhält Beziehungen zu evangelikalen und rechtsextremen Kreisen. Die Gleichsetzung von Abtreibungen mit der Shoa ist eine absurde und antisemitische Bagatellisierung der Verfolgung und Vernichtung europäischer Juden. Das verhöhnt die Opfer der Shoa, sowie alle lebenden JüdInnen, und setzt gleichzeitig ÄrztInnen die Frauen in Not helfen mit Nazis und Massenmördern gleich. Diese Relativierung der Shoa passt in das, in der deutschen Gesellschaft weit verbreitete, Narrativ der Schuld- und Verantwortungsabkehr.

Die Abtreibungsgegner investieren mit lästiger Beharrlichkeit immens viel Zeit und Geld, um uns Frauen aufzuwarten und zu terrorisieren, um zu versuchen, uns den selbstbestimmten Umgang mit unseren Körpern zu verbieten. Ihre Strategie geht in Teilen auf, denn viele ÄrztInnen, die Abbrüche vornehmen, ziehen sich inzwischen wegen anhaltender Terrorisierung zurück. Zwischen 2012 und 2018 gab es einen 40-prozentigen Rückgang von Möglichkeiten, Schwangerschaften abzubrechen.

Als Feministinnen kämpfen wir für unser Recht, über unseren Körper zu bestimmen. Wir kämpfen gegen regressive Kräfte, die uns unsichtbar machen wollen und unseren Körper für ihre Zwecke politisieren! Wir kämpfen gegen rechte Ideologien, welche ihr antisemitisches und antifeministisches Weltbild verbreiten wollen.

Wir fordern die Abschaffung des § 218 StGB und somit die komplette Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Wir schließen uns der Forderung der Bildungsstätte Anne Frank an, welche fordert:“Wer Schwangerschaftsabbrüche mit der systematischen Verfolgung und Vernichtung von Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus gleichsetzt und Ärztinnen und Ärzte mit faschistischen Mördern, muss gestoppt werden“.

Wir Frauen lassen uns von diesen Männern nicht einschüchtern – unser Körper gehört uns allein!

Kommt zur Kundgebung beim Amtsgericht in Weinheim am 15.02. von 10-12Uhr

Kundgebung zum Safe Abortion Day – Rückblick auf den 28.09.21

Make Abortion Safe and Legal
Abtreibungen Sicher und Legal Machen

Am 28.09. organisierten wir anlässlich des Safe Abortion Days eine Kundgebung in Heidelberg. An die 100 Teilnehmer*innen standen gemeinsam mit uns und den übrigen Redner*innen für sicheren und legalen Zugang zu Abtreibungen ein.

Im Anschluss findet ihr einige Impressionen der Kundgebung und unseren Redebeitrag.

Rede Feministisches Bündnis Heidelberg:

Liebe Freundinnen und Freunde, liebe Mitstreiterinnen, Verbündete, Passant:innen,

„Weg mit Paragraph 218 – 150 Jahre Fremdbestimmung sind genug!“ – das ist das Motto unsere diesjährigen Veranstaltungsreihe auf deren Abschlusskundgebung am Safe-Abortion-Day ich euch heute hier begrüßen darf. Danke, dass ihr das seid.

Warum stehen wir hier?

– Weil wir klar machen wollen: Wir entscheiden selbst!

Frauengesundheit und das Recht auf Selbstbestimmung über unsere Körper, unsere Lebensführung und unsere Entscheidungen sind nicht verhandelbar! Weltweit werden Frauen in diesen Rechten beschnitten, fremdbestimmt oder gar kriminalisiert. In unserer Veranstaltungsreihe haben wir…

1. uns auf eine analytische Suche begeben, warum das so ist und wie genau diese Fremdbestimmung aussieht– gesellschaftlich, historisch, international

2. die unter die Lupe genommen, die weiterhin dafür sorgen, dass dies so bleibt. Evangelikale, Abtreibungsgegner:innen und ihre Koalitionen mit der extremen Rechten.

3. mit denen gesprochen, die trotz alledem für Frauengesundheit und das Recht auf körpeliche Selbstbestimmung stehen, sich dafür einsetzen, Gerichtsprozesse und Strafen in Kauf nehmen.

4. uns auch mit positiven Beispielen auseinandergesetzt. Mit Staaten, die Abbrüche legalisiert haben. Inititaven, die Frauen auch unter prekären Bedingungen dabei unterstützen, Abbrüche durchzuführen und das gesundheitliche Risiko für kriminalisierte Schwangere gering zu halten.

Bei unserer Einführungsveranstaltung „Warum Frauen seit 150 Jahren Widerstand leisten“ haben wir uns zunächst mit den verschiedenen gesellschaftliche Debatte um Abbrüche auseinandergesetzt. Welche Mythen, Erzählungen und Moralisierungen über Frauen, Ärzte und Ärztinnen, Mutterschaft von dem Thema begleitet werden – das ein Verbot nur dazu führt, dass Frauen ihre Gesundheit auch ohne staatliches Einverständnis durch Abtreibungen unter schlechten Bedingungen riskieren – und das die katholische Kirche selbst Abtreibungen lange nur als minderschwer bewertete, bei männlichen Föten bis zum vierzigsten Tag nach der Empfängnis, bei weiblichen bis zum achtzigsten. Auch die historische Linie seit der Einführung des (Reichs-) Strafgesetzbuchs und somit auch des §218 wurde nachgezogen.

In unserer zweiten Online-Veranstaltung unterhielten wir uns mit Brigitte Kiechle. Autorin des 1992 veröffentlichtem Buch „Fremdbestimmung statt Selbstbestimmung“ und Aktivistin zum Thema seit der 2. Welle der Frauenbewegung. Sie gab uns einen Überblick über die Konstruktionen und Kämpfe der 70er Jahre. Wie setzten sich Feministinnen für die Selbstbestimmung ein, welche Diskussionen, Positionen und Aktionsformen waren verbreitet.

Die nächsten zwei Veranstaltungen fanden als Filmvorführungen im Karlstorkino statt. So zeigten wir den Dokumentarfilm „Der lange Arm der Kaiserin“ von Susanne

Riegler, sowie den Spielfilm „Niemals Selten Manchmal Immer“ von Eliza Hittmann. Beide Filme wurden durch Vorträge und Diskussionsmöglichkeiten ergänzt.

Bei unserer fünften Veranstaltung online mit dem Titel „Der Kultur-Kampf der Anti- Choice-Bewegung“ von Lina Dahm beschäftigen wir uns mit den Bewegungen gegen die Selbstbestimmung, wie Abtribungsgegner:innen agieren, wie sie Ärztinnen und Ärzte, Beratungsstellen und Hilfesuchenden einschüchtern und Ressourcen kosten.

Bei der sechsten Veranstaltung durften wir Kristina Hänel begrüßen. Als Ärztin aufgrund des sogenannten Werbeverbots-Paragraphen §219a zur Strafe verurteilt, zeigte sie uns ihre Perspektive auf Abbrüche, das absurde Werbeverbot und warum Abbrüche für Frauen weiterhin notwendig sind.

Bei der letzten Online-Veranstalung blickte Sarah Diehl gemeinsam mit uns auf die internationale Lage. Vor allem telemedizinische Versorgung durch die Abtreibungspille, positive Entwicklungen in verschiedenen Ländern, sowie Organisationen, die Frauen unabhängig von rechtlichen Regelungen zur Selbstbestimmung verhelfen, waren hier da hauptsächliche Thema.

Alle Online-Veranstaltungen sind weiterhin auf Youtube zu sehen, solltet ihr sie verpasst haben. Einen QR-Code zum Channel findet ihr am Infostand.

Die Streichung des § 218 ist eine Voraussetzung für die Befreiung der Frauen.

Und deshalb werden wir uns auch weiterhin mit dem Thema Abbrüche beschäftigen, solange bis Frauen weltweit wirklich selbst bestimmen können, ein Recht auf Schwangerschaftsabbrüche haben und das Patraichat bekämpft ist.

Vielen Dank.


Kundgebung „Weg mit §218“ – ein Rückblick

Wir bedanken uns bei all den tollen Beiträgen und allen mitwirkenden Gruppen und Einzelpersonen bei der Kungebung am 15.05.2021.

Die Rote Hilfe Heidelberg/Mannheim hält einen Redebeitrag zur „Repression im Kampf gegen den
§ 218″

Im Folgenden findet ihr unseren Redebeitrag.

Abtreibung – eine feministische Analyse

Liebe FreundInnen, Feministinnen und PassantInnen!

Ob es legitime Gründe für ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen gibt, sollte eigentlich keine Frage mehr sein – seit Jahrhunderten kämpfen Frauen für reproduktive Gerechtigkeit. Doch für viele Menschen steht die körperliche Selbstbestimmung der Frau noch zur Debatte. Dabei sprechen wir hier nicht nur von FundamentalistInnen und Rechtsradikalen, sondern auch von weiten Teilen des konservativen Bürgertums.

Heute wollen wir über die patriarchalen Argumente gegen Schwangerschaftsabbrüche und die daraus resultierenden Konsequenzen für Frauen, die einen Abbruch durchführen wollen, sprechen.

Der Kernpunkt der Argumentation für ein Verbot von Abbrüchen liegt in der Ausdehnung des moralischen Status von Erwachsenen auf Embryonen. Das bedeutet, dass dem menschlichen Embryo derselbe moralische Status und dasselbe unantastbare Recht auf Leben wie erwachsenen Menschen zugesprochen wird. Die logische Konsequenz daraus: Schwangerschaftsabbrüche seien Mord.

Ein weiterer Grund, Frauen ihr Selbstbestimmungsrecht zu verwehren, stellt für AbtreibungsgegnerInnen die religiös begründete „Heiligkeit des Lebens“ dar. Die Heiligkeit des Lebens wird von Strenggläubigen damit begründet, dass ein Mensch von der Empfängnis an ein von Gott geschaffenes Wesen sei.

Doch nicht nur Gläubige gehen von dieser Argumentation aus, sondern auch die Justiz. Statt der Heiligkeit des Lebens wird hier die vermeintliche Menschenwürde des Embryos als Grund herangezogen, um Frauen ihr Selbstbestimmungsrecht abzusprechen.

All diese Argumentationsformen suchen einen Weg, um zu begründen, warum das menschliche Leben ab einem bestimmten Zeitpunkt schützenswert ist. Das ausschlaggebende Werturteil, das hier getroffen wird, wird gar nicht erst angesprochen: Das körperliche Selbstbestimmungsrecht der Frau wird gegen die auf verschiedene Arten konstruierten Rechte des ungewollten Embryos, der sich in ihrem Körper befindet, abgewogen. Hier wird also nicht in erster Linie begründet, ab wann menschliches Leben schützenswert ist, sondern es soll ein Zeitpunkt festgelegt werden, ab dem der Verbleib eines ungeborenen Zellhaufens wichtiger ist als die körperliche Selbstbestimmung, die Lebensplanung und ultimativ die Würde der Frau.

Hier wird schnell deutlich, dass hinter den Argumenten von Abtreibungsgegner und -gegnerinnen keine rational begründbaren Thesen stehen, sondern vor allem eines: der Wille, über den weiblichen Körper zu bestimmen.

Dass die konstruierten Rechte des Ungeborenen von ihnen wie selbstverständlich über das Leben und den Körper der Frau gestellt werden, zeugt davon, dass Frauen für diese Menschen nicht viel mehr als Gebärmaschinen sind, die ihrer Funktion nicht nachkommen, wenn sie einen Abbruch durchführen wollen.

In diesen Kreisen macht man sich Sorgen, dass Frauen ohne ein Verbot wegen ihrer Urlaubsplanung und aus allen möglichen, arbiträren Gründen abtreiben würden. Es scheint so, als würden Abtreibungsgegner*innen denken, dass Frauen zum Spaß Schwangerschaften abbrechen. Dass Frauen dazu fähig sind, rational zu denken und autonome Entscheidungen zu treffen, und dass sich keine Frau eine Abtreibung wünscht, weil es ihr so große Freude macht, ist für sie nicht vorstellbar.

Doch das misogyne Frauenbild und die irrationalen Ängste der GegnerInnen und KritikerInnen von Abtreibung zeigen gesellschaftliche Wirkung:

Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis heute ein gesellschaftliches Tabu, das vom Gesetzgeber nur gebilligt wird, wenn die betroffene Frau eine Handvoll willkürlicher Auflagen erfüllt. Die Frist von 12 Wochen, die einer medizinischen Begründung entbehrt und die an die katholische Idee der Beseelung angelehnt ist; das bevormundende, verpflichtende Beratungsgespräch, dessen gesetzlich vorgeschriebenes Ziel es sein soll, die Frau von der Abtreibung abzubringen; dass die Frau zwei verschiedene ÄrztInnen aufsuchen muss, weil Beratung und Abbruch nicht von derselben Ärztin vorgenommen werden dürfen – in den Paragraphen 218 bis 219b wird deutlich, dass die Frau auch vom Gesetzgeber für nicht imstande befunden wird, Entscheidungen über ihren eigenen Körper zu treffen.

Abgesehen von diesen gesetzlichen Hürden erschweren eine absurd geringe Dichte an Abtreibungskliniken und ÄrztInnen, die bereit sind, diesen Eingriff durchzuführen, den Prozess. Auch in Heidelberg findet sich keine Klinik, die bereit ist, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen. Im Uniklinikum beruft man sich auf christliche Werte. Triftigere Gründe dafür sind der Umstand, dass der Eingriff im Medizinstudium nicht gelehrt wird, sämtliche Weiterbildung also eigenständig erfolgen muss, und praktizierende ÄrztInnen mit Angriffen, Diffamierungen und Anzeigen von Abtreibungsgegnern zu rechnen haben.

Nicht nur die Suche nach einer Klinik und die Reise dorthin, die in den meisten Fällen mehrere hundert Kilometer umfasst, sondern auch das verpflichtende Beratungsgespräch stellt ein Hindernis dar. Eine Zwangsberatung spricht Schwangeren die Fähigkeit ab, selbstständig denken und entscheiden zu können.

Religiöse Organisationen lauern auf Frauen, die in der nervenaufreibenden Zeit einer ungewollten Schwangerschaft Hilfe und Rat suchen – und vor allem eine Beratungsbescheinigung. Dabei geben sich für Beratungsstellen aus, obwohl sie nicht imstande sind – und auch nicht planen –, eine Beratungsbescheinigung auszustellen, die für die Abtreibung benötigt wird. Stattdessen ist ihr einziges Ziel, Schwangere zu manipulieren und sie um jeden Preis von einer Fortführung der ungewollten Schwangerschaft zu überzeugen. Die Frauen werden von diesen Stellen hingehalten, bis die zwölfwöchige Frist verstrichen ist, in der ein Schwangerschaftsabbruch noch nicht strafbar ist. So zum Beispiel die scheinheilige Stelle „Pro Femina“, die es auch in Heidelberg Handschuhsheim gibt.

Der Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft wird durch das archaische geltende Recht, die mangelhafte medizinische Infrastruktur und die Hinterlist von religiösen Fanatikern, die sich nicht um ihren eigenen Kram kümmern können, massiv erschwert. Hinzu kommt außerdem das gesellschaftliche Stigma, dem Frauen ausgesetzt sind, die abgetrieben haben. Auch 50 Jahre nach der EMMA-Kampagne „Wir haben abgetrieben!“ wird nicht offen über Schwangerschaftsabbrüche gesprochen.

Wir fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche als selbstverständliche Ausübung der weiblichen Selbstbestimmung anerkannt werden! Das heißt: eine grundlegende Überarbeitung der Paragraphen 218 bis 219b des Strafgesetzbuchs, die auf die nur dünn als Moral kaschierte, patriarchale Bevormundung der Frau verzichtet und unser Recht auf körperliche Selbstbestimmung vollständig anerkennt!

Veranstaltungsreihe „Weg mit §218 – 150 Jahre Fremdbestimmung sind genug“

Die Veranstaltungsreihe „Weg mit §218 – 150 Jahre Fremdbestimmung sind genug!“ findet zwischen 15.05.2021, dem 150. Jahrestag der Einführung des Paragraphs ins Strafgesetzbuch und dem Safe Abortion Day am 28.09.2021 statt.

Im letzten Vortrag gibt Sarah Diehl einen internationalen Ausblick auf die Stigmatisierung und Hindernisse in der Frauengesundheit mit einem Fokus auf Schwangerschaftsabbrüche.

In den meisten Ländern sind Schwangerschaftsabbrüche immer noch illegal oder aufgrund ihrer Stigmatisierung nicht zugänglich. Weltweit sterben etwa 48.000 Frauen aufgrund dieser Illegalisierung, etwa 5 Mio. tragen schwerwiegende Gesundheitsschäden davon. Weltweit versuchen Konservative mit der Fokussierung auf den Embryo die Lebensrealität und die Bedürfnisse von Frauen unsichtbar zu machen. Das Mutterideal wird benutzt, damit Frauen weiterhin Fürsorgearbeit unbezahlt und unsichtbar in der Gesellschaft leisten. Der Vortrag gibt einen Überblick über Gesetze und Bewegungen, die Frauen davon abhalten ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, aber auch über die Frauensolidarität und Selbstorganisation wie Ciocia Basia oder Women on Waves, die es Frauen weltweit ermöglicht trotz Illegalität einen sicheren Zugang dazu zu bekommen.

Sonntag, 19.09. – 20 Uhr live bei Youtube: https://youtu.be/OOn_V6w4LXo

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Die erste Online-Veranstaltung mit Fragerunde „Warum Frauen seit 150 Jahren Widerstand leisten“ vom 06.06.2021 kann hier im Youtube-Stream nochmal angeschaut werden.

Am 27.06. um 20Uhr findet unsere zweite Veranstaltung der Vortragsreihe „Weg mit Paragraph 218 – 150 Jahre Fremdbestimmung sind genug“ im Youtube-Livestream statt. Unter dem Titel „Mein Bauch gehört mir – über die Geschichte der Pro-Choice Bewegung“ wird Brigitte Kiechle in Form eines Gesprächs mit dem Feministischen Bündnis Heidelberg über die Geschichte der Pro-Choice Bewegung berichten. Hierbei werden einerseits ihre persönlichen Erfahrungen als langjährige feministische Aktivistin Gehör finden und andererseits die Kämpfe der Frauen von damals mit den Kämpfen der Frauen von heute einen Abgleich finden.

Am 18.07. um 19Uhr findet die dritte Veranstaltung unserer Vortragsreihe statt. Wir laden euch herzlich ein gemeinsam im Karlstorkino in Heidelberg den Film „Der lange Arm der Kaiserin“ von Susanne Riegler zu schauen und im Anschluss zu diskutieren.

Der Film „Der lange Arm der Kaiserin“ zeigt mehr als deutlich auf, welches unfassbare Leid das staatliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen schon seit hunderten von Jahren in allen Ländern generiert. Neben einer historischen Analyse werden die tragischen Situationen von Frauen, welche gezwungen sind einen illegalen Abbruch durchzuführen, von verschiedenen ZeitzeugInnen authentisch geschildert. Am Ende spannt der Film einen Bogen bis in die Gegenwart und zeigt auf, dass die reproduktiven Rechte auch heute noch stark durch staatliche Interventionen und politische wie kirchliche Interessen eingeschränkt werden.

Die vierte Veranstaltung findet am Sonntag den 08.08.21 um 20 Uhr im Youtube-Livestream statt.

Der Kulturkampf der Anti-Choice-Bewegung. Eine Analyse der selbsternannten „Lebensschutz“-Bewegung, sowie ihrer Ideologie und Methoden

Radikale Abtreibungsgegner*innen wie „pro femina“, die „Aktion Lebensrecht für Alle“ oder „Sundays for Life“ arbeiten mit vielfältigen Methoden und bisweilen bestens vernetzt an ihrem Ziel Schwangerschaftsabbrüche zu verunmöglichen. Ihr Kampf gegen Abtreibung beinhaltet dabei gleichzeitig eine umfassende Kritik an der heutigen Gesellschaft, die aus ihrer Sicht im Untergang begriffen ist.

Der Vortrag richtet sich an alle, die sich einen Überblick über die derzeitige Situation ungewollt Schwangerer in Deutschland verschaffen möchten. Er analysiert zudem den von der Anti-Choice-Bewegung geführten Kulturkampf, die dahinterstehenden Ideologien und widmet sich relevanten Gruppierungen sowie ihren Netzwerken.

Lina Dahm ist Aktivistin und freie Journalistin aus München. Sie beschäftigt sich seit 2017 mit Antifeminismus.

In der fünften Veranstaltung begrüßen wir Kristina Hänel zum Interview. Wir sprechen wir mit ihr über ihren Weg von einer Ärztin, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt und darüber informiert, zu einer Symbolfigur der reproduktiven Selbstbestimmung. Wir werfen einen Blick auf die aktuelle rechtliche Lage in Deutschland und wie diese Ärztinnen und vor allem Frauen benachteiligt, wie die Ausbildung von jungen Mediziner*innen in diesem Bereich gerade aussieht und was wir alle tun können, um die Situation zu verbessern!

Hier könnt ihr die Veranstaltung verfolgen: https://youtu.be/JCYBjYLgBKM

150 Jahre §218 StGB – Es reicht!

Ersatzlose Streichung und nicht weniger!

Wir Frauen* fordern das Recht, selbst zu entscheiden, ob wir überhaupt Kinder wollen, wann wir Kinder wollen und wieviele Kinder wir wollen. Dazu gehört auch das Recht auf Schwangerschaftsabbruch, nach den besten medizinischen Bedingungen und kostenlos.

Am 15.5.1871 wurde der §218 ins Reichstrafgesetzbuch aufgenommen. Seit dieser Zeit besteht auch der Kampf für die Abschaffung dieses Schandparagraphen. Bis heute ist ein Schwangerschaftsabbruch in der BRD immer noch grundsätzlich strafbar und gilt nur unter bestimmten Bedingungen als gerechtfertigt. Dies ist unter anderem innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft nach Zwangsberatung der Fall. Es muss endlich Schluss damit sein, dass Lebensentscheidungen von Frauen* letztlich von Moralvorstellungen und dem konservativen Frauen*bild von Kirchenmännern, Politiker*innen, rechten „Lebensschützer“ –Kreisen, Richter*innen und Staatsanwält*innen abhängig gemacht wird.

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