Die Entscheidung darüber, ob eine Schwangerschaft fortgeführt wird, kann nur die schwangere Person treffen. Doch der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im völlig veralteten Paragraphen 218 im Strafrecht verankert. Eine Kommission der Bundesregierung berät aktuell, was für uns schon lange klar ist: Keine Strafe für Selbstbestimmung! Die geschlechtsspezifische Kriminalisierung per Gesetz muss endlich ein Ende haben. Reproduktive Rechte und eine optimale Gesundheitsversorgung gehören zu den grundlegenden Menschenrechten und nicht ins Strafgesetz. Deshalb fordern wir zum diesjährigen Safe Abortion Day: Der § 218 muss endlich weg! – Auszug aus dem bundesweiten Aufruf zum Safe Abortion Day 2023. Der vollständige Aufruf für den Safe Abortion Day 2023 unter dem Motto“Schwangerschaftsabbruch: Keine Strafe für Selbstbestimmung! Weg mit § 218!“ ist unter https://safeabortionday.noblogs.org zu finden.
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